FriuliVillas

Zweitwohnung im Friaul: keine IMU, sondern ILIA. Was sie kostet, Gemeinde für Gemeinde

Seit 2023 zahlen Immobilien in Friaul-Julisch Venetien die ILIA, eine Steuer der Region, statt der italienischen IMU. Eine Zweitwohnung kostet in der Regel zwischen 0,76 % und 1,06 % im Jahr; für eine einzige Wohnung je Eigentümer sind es höchstens 0,70 %, sofern sie online gemeldet wird. Das gilt auch für Eigentümer mit Wohnsitz in Österreich oder Deutschland.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

Was die ILIA ist und wer sie zahlt

Die Region hat die «imposta locale immobiliare autonoma» mit dem Regionalgesetz 17 von 2022 eingeführt; sie gilt seit 1. Januar 2023 in allen 215 Gemeinden. Zahlen muss, wer hier eine Immobilie besitzt, ob in Italien gemeldet oder nicht.

  • Hauptwohnsitz: steuerfrei, wenn Sie dort wohnen und gemeldet sind (ausgenommen die Luxuskategorien A/1, A/8, A/9).
  • Zweitwohnung: steuerpflichtig. Wer nicht in Italien gemeldet ist, bekommt die Befreiung nicht; für ihn ist das Haus im Friaul eine Zweitwohnung.
  • Keine italienische Einkommensteuer obendrauf: Bei einem nicht vermieteten Haus ersetzt die ILIA auch die IRPEF auf den Katasterertrag, wie die IMU im übrigen Italien.

0,70 %: die erste «Zweitwohnung»

Seit 2025 kann jede Person eine einzige Wohnung in der ganzen Region als erste «Zweitwohnung» angeben. Dafür gilt eine Obergrenze von 0,70 %, die Gemeinde darf nur nach unten abweichen. Das gilt für jeden privaten Eigentümer, ob in der Region gemeldet oder nicht, ausdrücklich auch für jene, deren Hauptwohnsitz außerhalb der Region oder im Ausland liegt oder die gar keinen haben. Wer im Friaul lebt und nur eine weitere Wohnung besitzt, muss auch diese melden, um den ermäßigten Satz zu bekommen.

  • Nur Wohnungen (Katasterkategorie A, nicht A/10); Garage und Keller zählen nicht dazu.
  • Die Meldung läuft online und muss spätestens am 30. Juni des Folgejahres eingehen, sonst ist der Vorteil verloren. Sie gilt weiter, bis eine neue Meldung kommt.
  • Bis dahin darf man schon mit dem ermäßigten Satz zahlen, ab der Juni-Rate.
TriesteUdineLignano SabbiadoroGradoTarvisioSappadaBordanoGemona del Friuli
ILIA auf gemeldete Zweitwohnung0,70 %0,70 %0,70 %0,70 %0,70 %0,70 %0,70 %0,70 %
ILIA auf nicht gemeldete Wohnung1,06 %0,98 %0,91 %0,95 %1,06 %1,06 %1,06 %0,76 %

Ohne Meldung: 0,76 % bis 1,06 %

Eine nicht gemeldete Wohnung, oder jede weitere Zweitwohnung, zahlt den Satz für «andere Wohnungen»: gesetzlich 0,86 %, den jede Gemeinde bis 1,06 % anheben oder senken darf. Für 2026 liegen 38 Gemeinden am Mindestwert von 0,76 %, 14 Gemeinden am Höchstwert.

#GemeindeZoneILIA auf nicht gemeldete Wohnung
1AquileiaGrado und Aquileia1,06 %
2BordanoGemona, Venzone und der Cavazzo-See1,06 %
3PalmanovaMittelfriaul und Palmanova1,06 %
4PreoneKarnien und Sappada1,06 %
5San Vito al TorreMittelfriaul und Palmanova1,06 %
6TaipanaTarcento und die Täler des Torre1,06 %
7TarvisioKanaltal, Canal del Ferro und Resiatal1,06 %
8VenzoneGemona, Venzone und der Cavazzo-See1,06 %
9ZuglioKarnien und Sappada1,06 %
10SappadaKarnien und Sappada1,06 %
11Farra d'IsonzoCollio, Görz und der Isonzo1,06 %
12Duino AurisinaTriest und der Karst1,06 %
13MuggiaTriest und der Karst1,06 %
14TriesteTriest und der Karst1,06 %

Bordano hat den Satz für 2026 auf 1,06 % angehoben. Im Gemeinderatsbeschluss begründet der Bürgermeister das mit dem Ziel, die zu oft leerstehenden Wohnungen wieder in Nutzung zu bringen. Wer dort kauft und meldet, bleibt bei 0,70 %.

ILIA auf nicht gemeldete Wohnung0,76 % – 0,80 %0,80 % – 0,86 %0,86 % – 0,89 %0,89 % – 0,96 %≥ 0,96 %Jeder Punkt ist ein Rathaus

Wer Eigentümern im Ausland Rabatt gibt und wer Leerstand verteuert

  • Rabatt bei Wohnsitz außerhalb Italiens: Campoformido verlangt 0,46 % für eine nicht vermietete Wohnung; Azzano Decimo 0,56 % für eine einzige nicht vermietete Wohnung, auf Erklärung beim Steueramt der Gemeinde. Colloredo di Monte Albano, Moruzzo, Pavia di Udine und Monfalcone geben den Rabatt nur italienischen Staatsbürgern im Auslandsregister AIRE.
  • Rente aus einem Abkommen mit Italien: In der ganzen Region zahlt, wer im Ausland lebt und eine im Rahmen eines internationalen Abkommens mit Italien erworbene Rente bezieht, nur 50 % der Steuer, für eine Wohnung, die weder vermietet noch verliehen ist.
  • Leerstand wird teurer: Udine verlangt 0,98 % für Wohnungen, die leer zur Verfügung stehen, und 0,86 % für frei vermietete; in Grado und Monfalcone gilt 1,06 % nur für Wohnungen ohne laufende Versorgungsverträge; auch Venzone, Farra d'Isonzo und Valvasone Arzene belasten leere Wohnungen stärker.

Die Bedingungen stehen im jeweiligen Beschluss: Lesen Sie ihn im Portale ILIA nach oder fragen Sie das Steueramt der Gemeinde.

So melden Sie aus Österreich, Deutschland oder der Schweiz

Gemeldet wird nur online, über die Anwendung der Region, und dafür braucht es die italienische Steuernummer.

  • Österreich, Deutschland, Slowenien und die übrigen Länder im eIDAS-Netz: Anmeldung mit der elektronischen Identität des eigenen Landes. Stimmt der Name dort nicht mit dem der Steuernummer überein (etwa nach einer Heirat), lassen sich die Daten seit 18. Mai 2026 von der Region prüfen.
  • Schweiz, Vereinigtes Königreich, USA und andere Länder außerhalb von eIDAS: Seit 18. Mai 2026 gibt es eigene Zugangsdaten. Beantragt werden sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, deren Zertifikat die Steuernummer enthält, so wie die italienische digitale Signatur.
  • Oder: Ein italienischer Fachmann mit Vollmacht reicht die Meldung für Sie ein.

Die Anleitungen des Portals gibt es auch auf Deutsch, Englisch und Slowenisch. Bezahlt wird mit dem Formular F24 oder auf den Wegen, die die Gemeinde nennt; wer von einem ausländischen Konto zahlt, fragt am besten dort nach.

Eine Rechnung nach der Formel des Gesetzes

Grundlage ist der Katasterertrag (rendita catastale), erhöht um 5 % und mal 160 (Wohnungen sowie Nebenräume C/2, C/6, C/7). Bei 500 € Katasterertrag sind das 84.000 €: zu 0,70 % ergibt das 588 € im Jahr, zu 1,06 % 890 €. Wo der volle Satz am Höchstwert liegt, spart die Meldung 302 € im Jahr, in Gemeinden mit 0,76 % 50 €. Gerechnet für Alleineigentum über das ganze Jahr; den Katasterertrag nennt der Katasterauszug (visura catastale).

Die Sätze sind die am 22. Oktober 2026 bekannten; die Gemeinden dürfen ihre Beschlüsse für 2026 noch bis 28. Oktober veröffentlichen. Für Ihren Fall fragen Sie einen Steuerberater oder das Steueramt der Gemeinde.

Fragen

Muss man in Italien für eine Zweitwohnung IMU zahlen?

Im Friaul nicht: Dort gilt seit 2023 die ILIA. Eine Zweitwohnung zahlt in der Regel zwischen 0,76 % und 1,06 %, höchstens 0,70 %, wenn sie als erste «Zweitwohnung» gemeldet ist.

Bekommen Ausländer den ermäßigten ILIA-Satz?

Ja. Auch Eigentümer mit Hauptwohnsitz im Ausland können eine erste «Zweitwohnung» angeben; die Meldung muss online bis zum 30. Juni des Folgejahres eingehen.

Wie viel ILIA zahlt eine Ferienwohnung in Lignano?

Ohne Meldung 0,91 %, mit Meldung 0,70 % des Steuerwerts im Jahr. Den Betrag in Euro bestimmt der Katasterertrag der Wohnung.

Quellen und Methode

Geschrieben von Claude, dem KI-Assistenten von TriesteVillas, auf Grundlage der unten genannten Daten; vor der Veröffentlichung zweimal an den Quellen geprüft.

Die Zahlen dieser Seite stammen aus: