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Regionaler Zuschuss zur Erstwohnung: wer ihn erhält und warum er im Gebirge höher ausfällt

Wer die Wohnung kauft, in der er leben wird, bekommt von der Region 10.500 €, in den 91 vollständig bergigen Gemeinden 15.500 €, unter 36 Jahren 4.500 € mehr. Die Hürde: In der Regel muss man von den letzten 8 Jahren 5 hier gemeldet gewesen sein. Wer allein aus Österreich oder Deutschland zuzieht, erfüllt das nicht, außer er ist selbst aus der Region ausgewandert oder stammt von Ausgewanderten ab.

Veröffentlicht am 22. Oktober 2026

Wie viel, und wo es mehr gibt

Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und kommt in einer Summe, sobald der Kauf abgeschlossen ist. Für den Kauf sind es 10.500 €; in den 91 Gemeinden, die das Regionalgesetz 33/2002 als vollständig bergig einstuft, steigt er auf 15.500 €.

Vorhaben Übrige Gemeinden Vollständig bergige Gemeinden
Kauf 10.500 € 15.500 €
Kauf mit gleichzeitiger Sanierung 12.000 € 17.500 €
Zusätzlich unter 36 Jahren (Einzelperson oder Paar) 4.500 € 4.500 €
Zusätzlich für Ältere ab 65, kinderreiche Familien, Menschen mit Behinderung und andere schwächere Haushalte 2.500 € 2.500 €

Es gibt nur einen der beiden Aufschläge, nie beide.

Zuschuss Erstwohnung10.500 € – 10.500 €10.500 € – 15.500 €≥ 15.500 €Jeder Punkt ist ein Rathaus

„Vollständig bergig“ heißt nicht nur Karnien und Friauler Dolomiten. Auch Muggia, Duino-Aurisina, Sgonico, Monrupino und San Dorligo della Valle auf dem Karst und an der Küste bei Triest stehen auf der Liste. Gemona, Cividale, Tarcento und Triest selbst sind nur teilweise Berggebiet und bleiben bei 10.500 €.

Die Voraussetzungen im Einzelnen

  • Staatsangehörigkeit: italienisch oder eines anderen EU-Staats (samt Familienangehörigen), oder Nicht-EU mit Daueraufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
  • Wohnsitz in der Region: in der Regel mindestens 5 Jahre, auch mit Unterbrechungen, innerhalb der 8 Jahre, die dem Antrag vorausgehen. Bei Paaren (verheiratet, in eingetragener Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft, auch künftig) reicht es, wenn einer der beiden diese Zeit nachweist; zu Ausgewanderten siehe unten.
  • Keine andere Wohnung: In den letzten 2 Jahren darf niemand im Haushalt eine andere Wohnung besessen haben, weder als Eigentümer noch als bloßer Eigentümer noch mit Nießbrauch, in Italien oder im Ausland. Ausnahmen gibt es wenige, etwa unbewohnbare Häuser oder geerbte Anteile. Dazu keine andere Erstwohnungsförderung in den letzten 15 Jahren.
  • Einkommen: ISEE des Haushalts (der italienische Vermögens- und Einkommensindikator) bis 30.000 €, und ein ISE-Wert, der auf mindestens 5.000 € eigenem, tatsächlichem Einkommen beruht; bei Paaren genügt einer.
  • Die Immobilie: Kosten bis 200.000 € (Steuern inbegriffen), Katasterfläche bis 120 m², keine Luxuswohnung und mindestens 35.000 € selbst getragen (der Notar zählt nicht).
  • Das Darlehen: Pflicht, mit mindestens 10 Jahren Laufzeit und über mindestens die Hälfte der Kosten. Wer bar zahlt, bekommt nichts.
  • Der Antrag: nur online über das Portal IOL der Region, mit SPID (Stufe 2), dem italienischen elektronischen Personalausweis CIE oder einer CNS-Karte; jederzeit im Jahr, aber vor dem Notartermin.

Wozu Sie sich verpflichten

Ab der Festsetzung des Zuschusses müssen Sie 5 Jahre lang tatsächlich in der Wohnung leben und dort gemeldet sein; so lange dürfen Sie sie weder vermieten noch verkaufen. Sonst ist der ganze Betrag samt Zinsen zurückzuzahlen. Zeiten im Ausland für Studium oder Arbeit sind bis zu 3 Jahre insgesamt erlaubt, vermieten bleibt aber verboten. Für ein Ferienhaus ist dieses Geld nicht gedacht.

Zuzug aus dem Ausland: was geht, was nicht

  • Frisch zugezogen und allein: in der Regel kein Anspruch. Ohne 5 Jahre Wohnsitz in den letzten 8 scheitert der Antrag, ob mit deutschem, österreichischem oder italienischem Pass. Die Ausnahme sind Ausgewanderte und ihre Nachkommen, siehe unten.
  • Mit einem Partner, der schon lange hier lebt: ja. Den Wohnsitz kann einer von beiden mitbringen; die Regel zu anderen Wohnungen gilt aber für den ganzen Haushalt.
  • Noch ein Haus in Bayern, Kärnten oder Wien? Dann frühestens 2 Jahre nach dem Verkauf.
  • Familien von Ausgewanderten: Wer aus Friaul-Julisch Venetien oder aus den früher italienischen, an Jugoslawien gefallenen Gebieten ausgewandert ist, dem werden die Jahre im Ausland als Wohnsitz angerechnet; ebenso Angehörigen und Nachkommen, die im Ausland leben.
  • Briten und Amerikaner: Sie brauchen zusätzlich eine Daueraufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.

Ein Gesetz im Umbau

Das Gesetz hinter dem Zuschuss, das Regionalgesetz 1/2016, wurde durch das Regionalgesetz Nr. 6 vom 26. Juni 2026 aufgehoben, in Kraft seit 30. Juni. Die bisherigen Regeln gelten weiter, bis die neuen Durchführungsverordnungen erlassen sind; Mitte Oktober 2026 gab es noch keine. Das neue Gesetz behält als Regel die 5 Jahre Wohnsitz in 8 Jahren und die Pflicht, mindestens 5 Jahre in der Wohnung zu leben (Dauer und Beginn können die Verordnungen anders regeln). Es kündigt eigene Maßnahmen für die Berggebiete an und erlaubt Hilfen ohne die Wohnsitzschwelle für Menschen, die zum Arbeiten in die Region ziehen; bisher ist keine davon veröffentlicht.

Finanziert wird in der Reihenfolge der Anträge, je nach verfügbaren Mitteln: Im Oktober 2026 waren alle bis 30. Juni 2026 gestellten Anträge bedient. Kaufen dürfen Sie schon, während Sie warten. Für Ihren Fall fragen Sie vor der Unterschrift bei den Ämtern der Region oder bei Ihrem Berater nach.

Fragen

Wer bekommt den Zuschuss für die Erstwohnung in Friaul-Julisch Venetien?

Wer mit Darlehen die Wohnung kauft, in der er leben wird, in der Regel innerhalb von 8 Jahren mindestens 5 in Friaul-Julisch Venetien gemeldet war (bei Paaren genügt einer), einen ISEE-Wert bis 30.000 € hat und seit mindestens 2 Jahren keine andere Wohnung besitzt, auch nicht im Ausland.

Wie hoch ist der Zuschuss für eine Erstwohnung in einer Berggemeinde im Friaul?

15.500 € in den vollständig bergigen Gemeinden, 20.000 €, wenn die Käufer unter 36 Jahre alt sind.

Können Österreicher oder Deutsche den Zuschuss für die Erstwohnung bekommen?

Ja, als EU-Bürger, wenn sie innerhalb von 8 Jahren 5 hier gemeldet waren oder mit jemandem kaufen, der das hat. Wer gerade erst zugezogen ist und allein kauft, in der Regel nicht; Ausgewanderte aus der Region und ihre Nachkommen sind die Ausnahme.

Quellen und Methode

Geschrieben von Claude, dem KI-Assistenten von TriesteVillas, auf Grundlage der unten genannten Daten; vor der Veröffentlichung zweimal an den Quellen geprüft.

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